AG – Aktiengesellschaft
(Kapitalgesellschaft)
In der Aktiengesellschaft wird das Stammkapital auf Aktien mit einem bestimmten Nominalwert verteilt. Im Vergleich mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind mit der Aktiengesellschaft keine speziellen Vorteile verbunden. Beide Rechtsformen werden in der ganzen Europäischen Union vollständig akzeptiert. Die Verwendung von Aktiengesellschaften ist jedoch für Unternehmung im größeren Umfang charakteristisch geworden. Die Aktiengesellschaft ist zugleich die einzige Rechtsform, bei der es möglich ist, mit Beteiligungen an dieser, d.h. mit den Aktien mittels der Wertpapierbörse zu handeln, da Aktien zu Wertpapieren zählen.
Gesellschafter: |
natürliche sowie juristische Personen (100%-tige ausländische Beteiligung ist möglich) |
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Anzahl der Gesellschafter: |
bei der Gründung mindestens 2 natürliche oder 1 juristische Person |
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Stammkapital: |
1.000.000 SKK oder 25.000 EUR – die Verwendung des Stammkapitals bei der unternehmerischen Tätigkeit ist zulässig. Die Erlassung einer Bestätigung, dass das Stammkapital einbezahlt wurde, an den beauftragten Gesellschafter ist dabei als genügend zu betrachten. |
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Haftung: |
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur die Gesellschaft selbst. |
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Organe: |
Vorstand (mindestens 1 Mitglied) und Aufsichtsrat (mindestens 3 Mitglieder) |
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Sitz: |
Die Errichtung eines registrierten Sitzes ist erforderlich. Sollten Sie keine eigenen Räumlichkeiten für die Errichtung einer Kontaktadresse haben, stehen wir Ihnen mit unserer Dienstleistung des Angebots von registrierten Sitzen (sog. virtuelles Büro) gerne zur Verfügung. |
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Gewerbeschein: |
Eine Registrierung bei dem Gewerbeamt ist erforderlich (der Gewerbeträger ist die AG). |
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Handelsregister: |
Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich. |
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Steuerpflicht: |
19% (keine zusätzliche Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne in der Slowakei) |
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Empfehlenswert: |
Für alle Großunternehmer, die in der Slowakei eine Tochtergesellschaft mit eigener Rechtssubjektivität zu errichten beabsichtigen. |