Gewerbeunternehmer
 
Natürliche ausländische Personen dürfen in der Slowakei ihre unternehmerische Tätigkeit auch ohne die Gründung einer Gesellschaft ausüben. Sie können als natürliche Personen – Unternehmer unternehmerische Tätigkeit abwickeln. Sie bedürfen jedoch einen in der Slowakei vergebenen Gewerbeschein oder eine andere Lizenz.
 
Die Registrierung bei dem Gewerbeamt ist also erforderlich (die gilt nur für Gewerbetätigkeiten, für andere Tätigkeiten sind andere Behörden zuständig). Die Handelsregistereintragung für alle EU Bürger ist fakultativ (der Gewerbeträger ist die Privatperson). Die Einkommenssteuer beträgt derzeit 19% (d.h. die gleiche Höhe wie bei der Körperschaftssteuer). Im Falle von natürlichen Personen – Unternehmern muss jedoch auch die Pflicht zur Entrichtung von Abgaben in das Sozial- und Gesundheitsversicherungssystem berücksichtig werden.
 
Kein Stammkapital ist erforderlich. Die Privatperson haftet jedoch mit ihrem gesamten Vermögen. Die Errichtung eines registrierten Sitzes in der Slowakei ist erforderlich (sog. virtuelles Büro ist zulässig).
 
Aufgrund der Tatsache, dass auch nur eine natürliche Person in der Slowakei eine GmbH gründen darf, empfehlen wir unseren Klienten in den meisten Fällen die Gründung einer GmbH.